Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Medienverantwortlichen eingesetzt haben, der für den Medienbereich verantwortlich ist.
Der Medienverantwortliche muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Qualifikationen verfügen:
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Abschluss im Bereich Journalistik;
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Diplom als Medienverantwortlicher, das vom Lizenzgeber oder von einer durch den Lizenzgeber anerkannten Organisation verliehen wurde;
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Befähigungsnachweis, der vom Lizenzgeber auf der Grundlage einer mindestens dreijährigen praktischen Erfahrung im Medienbereich ausgestellt wurde.