Artikel 38 Medienverantwortlicher - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
38.01

Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Medienverantwortlichen eingesetzt haben, der für den Medienbereich verantwortlich ist.

38.02

Der Medienverantwortliche muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Qualifikationen verfügen:

  1. Abschluss im Bereich Journalistik;

  2. Diplom als Medienverantwortlicher, das vom Lizenzgeber oder von einer durch den Lizenzgeber anerkannten Organisation verliehen wurde;

  3. Befähigungsnachweis, der vom Lizenzgeber auf der Grundlage einer mindestens dreijährigen praktischen Erfahrung im Medienbereich ausgestellt wurde.