F.1 Grundsätze - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023

F.1.1

Ungeachtet der Anforderungen der nationalen Rechnungslegungsverfahren, der International Financial Reporting Standards oder der International Financial Reporting Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen sehen die finanziellen Kriterien dieses Reglements vor, dass die Lizenzbewerber/Lizenznehmer dem Lizenzgeber ein bestimmtes Mindestmaß an Finanzinformationen vorlegen (vgl. Artikel 66, Artikel 68 und Artikel 74).

F.1.2

Jeder Bestandteil des Jahresabschlusses ist eindeutig zu bezeichnen. Die folgenden Informationen sind deutlich sichtbar darzustellen und innerhalb des Abschlusses zu wiederholen, falls dies für das richtige Verständnis der dargestellten Informationen notwendig ist:

  1. Name (und Rechtsform), Sitz und Geschäftsadresse des berichtenden Unternehmens / der berichtenden Unternehmen sowie sämtliche Änderungen dieser Informationen nach dem letzten Abschlussstichtag;

  2. eine Angabe darüber, ob die Finanzinformationen sich auf einen einzelnen Lizenzbewerber/Lizenznehmer, eine Gruppe von Unternehmen (Konzern) oder eine andere Kombination aus Unternehmen beziehen, sowie eine Beschreibung der Struktur und der Zusammensetzung eines solchen Konzerns bzw. einer solchen Kombination;

  3. jährlicher Abschlussstichtag und Berichtsperiode, auf die sich die Finanzinformationen beziehen (sowohl für aktuelle Zahlen als auch für Vergleichszahlen); und

  4. Berichtswährung.

F.1.3

Erfüllt der Jahresabschluss und/oder der Zwischenabschluss die Mindestangaben gemäß Anhang F nicht, muss der Lizenzbewerber außerdem Folgendes beim Lizenzgeber einreichen:

  1. zusätzliche Informationen zur Erfüllung der in Anhang F aufgeführten Mindestangaben;

  2. einen Prüfungsbericht desselben Abschlussprüfers, der den Jahres- und/oder Zwischenabschluss gemäß den vom Lizenzgeber vorgeschriebenen abgestimmten Prüfungshandlungen hinsichtlich der Vollständigkeit und der Korrektheit des überarbeiteten Jahresabschlusses unterzeichnet.