Artikel 66 Jahresabschluss - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
66.01

Bis zum vom Lizenzgeber mitgeteilten Datum muss der Lizenzbewerber den Jahresabschluss für die im Jahr vor der Frist zur Einreichung des Lizenzantrags beim Lizenzgeber endende Berichtsperiode und vor der Frist zur Einreichung der Liste der Lizenzentscheide bei der UEFA erstellen und einreichen.

66.02

Jahresabschlüsse, einschließlich der Vergleichszahlen für die Vorperiode, müssen in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards bzw. (gegebenenfalls) nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt werden und Folgendes enthalten:

  1. eine Bilanz zum Ende der Berichtsperiode;

  2. eine Gewinn- und Verlustrechnung/Erfolgsrechnung für die Berichtsperiode;

  3. eine Kapitalflussrechnung für die Berichtsperiode;

  4. eine Erklärung zu Veränderungen am Eigenkapital während der Berichtsperiode;

  5. Anhangangaben, bestehend aus den relevanten Rechnungslegungsgrundsätzen und anderen erläuternden Anhangangaben; und

  6. Finanzbericht der Unternehmensleitung.

66.03

Der Jahresabschluss ist von einem unabhängigen Abschlussprüfer (vgl. Anhang E) zu prüfen.

66.04

Erfüllt der Jahresabschluss die Mindestangaben gemäß Anhang F nicht, muss der Lizenzbewerber beim Lizenzgeber außerdem Folgendes einreichen:

  1. zusätzliche Informationen zur Erfüllung der in Anhang F aufgeführten Mindestangaben; und

  2. einen Prüfungsbericht desselben Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss gemäß den vom Lizenzgeber vorgeschriebenen abgestimmten Prüfungshandlungen hinsichtlich der Vollständigkeit und Korrektheit des überarbeiteten Jahresabschlusses unterzeichnet.

66.05

Erfüllt der Jahresabschluss die Rechnungslegungsgrundsätze gemäß Anhang G nicht, muss der Lizenzbewerber beim Lizenzgeber außerdem Folgendes einreichen:

  1. einen überarbeiteten Jahresabschluss, der den Rechnungslegungsgrundsätzen gemäß Anhang G entspricht, dieselbe Berichtsperiode umfasst und Vergleichszahlen für die letzte zu vergleichende Berichtsperiode enthält;

  2. eine Erklärung der Geschäftsführung des Lizenzbewerbers, dass der überarbeitete Jahresabschluss vollständig und korrekt ist und mit dem Reglement übereinstimmt; und

  3. einen Prüfungsbericht desselben Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss gemäß den vom Lizenzgeber vorgeschriebenen abgestimmten Prüfungshandlungen hinsichtlich der Vollständigkeit und Korrektheit des überarbeiteten Jahresabschlusses unterzeichnet.