Der Lizenzbewerber muss einen Behindertenbeauftragten eingesetzt haben, der für die Bereitstellung inklusiver und barrierefreier Einrichtungen und Dienste sorgt.
Der Behindertenbeauftragte trifft sich regelmäßig mit dem relevanten Personal des Klubs und arbeitet mit diesem in allen seine Aufgabe betreffenden Belangen zusammen.